
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland hunderte Menschen bei Abstürzen am Arbeitsplatz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zählt Absturzunfälle seit Jahrzehnten zu den häufigsten Ursachen schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle. Dabei betrifft das Thema längst nicht nur den klassischen Hochbau. Auch in Industriehallen, bei der Wartung von Maschinen oder auf den Flachdächern von Produktionsgebäuden lauern Absturzgefahren, die oft unterschätzt werden.
Wer eine Werkshalle betritt, denkt an Maschinensicherheit, an Schutzgitter und Not-Aus-Schalter. Aber wie sieht es über Kopf aus? Auf dem Hallendach, an der Oberlichtöffnung, auf der Wartungsbühne des Krans? Genau dort passieren Unfälle, die durch geeignete Absturzsicherungen vermeidbar gewesen wären.
Das Wichtigste in Kürze
- Absturzsicherungen gliedern sich in kollektive Systeme (Geländer, Fangnetze, Dachrandsicherungen) und individuelle Schutzausrüstung (PSAgA mit Auffanggurten und Sicherungsseilen).
- Die DGUV Regel 101-038 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln, ab welcher Absturzhöhe Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben sind, im Regelfall ab 2 Metern.
- Kollektiver Schutz hat immer Vorrang vor individueller Absturzsicherung: Erst wenn Geländer oder Netze technisch nicht umsetzbar sind, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz.
Wo lauern Absturzgefahren in Industriebetrieben?
Die offensichtlichen Gefahrenstellen kennt jeder: Gerüste, Leitern, Dachkanten. Aber in Produktions- und Logistikumgebungen gibt es zahlreiche weitere Risikobereiche, die im Tagesgeschäft leicht übersehen werden.
Flachdächer von Industriehallen sind ein Paradebeispiel. Sie werden regelmäßig betreten, für Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen, Photovoltaik-Checks oder die Reinigung von Lichtkuppeln. Oft fehlt genau dort eine dauerhaft installierte Sicherung. Mitarbeitende bewegen sich in der Nähe der Dachkante, ohne dass ein Geländer oder ein Seilsicherungssystem vorhanden wäre.
Weitere typische Gefahrenstellen in der Industrie:
- Wartungsebenen und Laufstege an großen Maschinen oder Silos
- Laderampen und Verladebühnen in der Logistik
- Oberlichter und Lichtkuppeln, die nicht durchtrittsicher sind
- Gruben und Schächte in Werkstätten
- Hubarbeitsbühnen und Arbeitskörbe an Krananlagen
Kollektive Absturzsicherung: Schutz für alle, ohne individuelles Zutun
Die Grundregel im Arbeitsschutz lautet: Technische Maßnahmen vor organisatorischen, organisatorische vor persönlichen. Bezogen auf den Absturzschutz heißt das: Zuerst prüfen, ob Absturzsicherungen als kollektives System realisierbar ist, das alle Personen im Gefahrenbereich automatisch schützt.
Geländer und Umwehrungen sind dabei die einfachste und zuverlässigste Lösung. Laut DIN EN ISO 14122 (Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) besteht ein normgerechtes Geländer aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste. Die Mindesthöhe liegt bei 1,10 Metern. Was banal klingt, wird in der Praxis erstaunlich oft falsch umgesetzt, etwa wenn die Fußleiste fehlt und Werkzeuge von der Plattform rutschen können.
Seitenschutz-Systeme für Flachdächer funktionieren nach dem gleichen Prinzip, sind aber speziell für die Montage an Dachkanten oder Attiken konzipiert. Viele dieser Systeme lassen sich ohne Durchdringung der Dachhaut montieren, was gerade bei Neubauten oder frisch sanierten Dächern ein Pluspunkt ist.
Fangnetze und Auffangnetze kommen dort zum Einsatz, wo Geländer nicht praktikabel sind. Ein typisches Szenario: Dacharbeiten im Bereich großer Hallendächer, bei denen der Montagefortschritt ein wanderndes Geländer unmöglich macht. Fangnetze nach DIN EN 1263 fangen stürzende Personen auf und begrenzen die Fallhöhe auf ein Minimum.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Erst wenn kollektive Maßnahmen technisch nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ins Spiel. Dieses System besteht aus mehreren Komponenten, die aufeinander abgestimmt sein sollten:
Der Auffanggurt bildet die Basis. Er verteilt die Kräfte, die bei einem Sturz auftreten, auf den Körper. Dabei ist die Wahl des richtigen Gurttyps entscheidend. Ein reiner Haltegurt (nach EN 358) verhindert, dass die tragende Person überhaupt in den Absturzbereich gelangt. Er fängt aber keinen freien Fall ab. Dafür braucht es einen Auffanggurt nach EN 361 mit Auffangöse am Rücken.
Das Verbindungsmittel zwischen Gurt und Anschlagpunkt kann ein Höhensicherungsgerät (HSG), ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder ein mitlaufendes Auffanggerät an einer Führungsschiene sein. Entscheidend ist die maximale Fangstoßkraft, die auf den Körper einwirkt. Die Norm EN 355 begrenzt diesen Wert auf 6 kN (Kilonewton).
Oft vergessen, aber genauso relevant: der Anschlagpunkt. Er braucht eine Tragfähigkeit von mindestens 10 kN oder das Doppelte der zu erwartenden Fangstoßkraft. Einzelanschlagpunkte auf Dächern werden nach EN 795 klassifiziert, wobei für industrielle Anwendungen häufig Typ A (starrer Anschlagpunkt) oder Typ C (Seilsicherungssysteme mit flexibler Führung) zum Einsatz kommen.
Seilsicherungssysteme für Flachdächer: Horizontal gesichert über große Distanzen
Gerade auf weitläufigen Industriedächern zeigen Einzelanschlagpunkte schnell ihre Grenzen. Wer sich von Punkt zu Punkt umhängen muss, arbeitet langsamer und riskiert, in der Hektik das Umhängen zu vergessen. Horizontale Seilsicherungssysteme lösen dieses Problem, weil sich die gesicherte Person entlang des gespannten Seils frei bewegen kann, ohne das Verbindungsmittel je lösen zu müssen.
Die Installation solcher Systeme erfordert eine sorgfältige Planung. Seilspannung, Stützenabstände und die Durchbiegung des Seils bei einem Sturz (der sogenannte Durchhang) bestimmen, wie viel Freiraum unterhalb des Systems nötig ist. Ein typischer Fehler: Das System wird zu nah an der Dachkante installiert, sodass bei einem Sturz die Aufhängeperson über die Kante hinausschwingt.
Wie oft sollten Absturzsicherungen geprüft werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 1 schreiben regelmäßige Prüfungen vor. Für PSAgA gilt: mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, gemäß den Herstellervorgaben. Viele Hersteller empfehlen halbjährliche Intervalle, besonders bei intensiver Nutzung.
Kollektive Systeme wie Geländer und Seilsicherungen sind ebenfalls prüfpflichtig. Nach DIN EN 795 sollte die Erstprüfung nach der Montage erfolgen, danach jährlich. Dokumentiert wird alles im Prüfbuch, das bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt werden kann.
Klingt bürokratisch? Ja, ist es auch. Aber die Alternative wäre ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen, für die betroffene Person und für den Betrieb. Haftungsrechtlich stehen Verantwortliche schnell mit einem Bein im Strafrecht, wenn Schutzmaßnahmen nachweislich fehlten.
Gefährdungsbeurteilung: Der erste Schritt zu sicherem Arbeiten in der Höhe
Bevor irgendein System installiert wird, steht die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie klärt, welche Absturzgefahren an welchen Stellen existieren, wie hoch die Absturzhöhe ist und welche Schutzmaßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Unternehmen zwar eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung haben, die spezifischen Risiken bei Arbeiten in der Höhe aber nicht ausreichend abdecken. Ein separates Kapitel oder Dokument für Höhenarbeiten lohnt sich, besonders wenn regelmäßig Dachbegehungen, Kranwartungen oder Arbeiten auf Bühnen stattfinden.
Übrigens: Auch Fremdfirmen, die auf deinem Betriebsgelände arbeiten, brauchen Zugang zu den Sicherheitseinrichtungen und klare Einweisungen. Die Koordinationspflicht nach § 8 ArbSchG liegt beim Auftraggeber.
